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CORONA-VIRUS

Wichtige Information:

Fast stündlich erreichen uns neue Informationen zur aktuellen Corona-Situation in Deutschland und weltweit. Es werden immer weitere Maßnahmen zur Risikominimierung und zum Schutz der Bevölkerung ergriffen. All diese Einschränkungen haben auch einen Einfluss auf unsere tägliche Arbeit.

Wir möchten sowohl unsere Mitarbeiter als auch unsere Kunden vor einer möglichen Infektion schützen. Selbstverständlich liegt es uns auch nach wie vor am Herzen, Ihre Wünsche für die Gestaltung einer Bestattung und individuellen Trauerfeier zu ermöglichen.

Aufgrund der veränderten Situation kann es jedoch momentan in einigen Bundesländern zu Einschränkungen wie z. B. der Schließung öffentlicher Trauerhallen kommen. Daran können wir derzeit leider nichts ändern.

Seien Sie dennoch unbesorgt: Selbstverständlich beraten wir Sie weiterhin gerne zu den Möglichkeiten einer persönlichen und tröstlichen Abschiednahme.

Wir befinden uns im Austausch mit den zuständigen Behörden und stehen auch bundesweit mit vielen Kollegen anderer Bestattungsunternehmen im Gespräch. Über den aktuellen Stand, der unsere Region betrifft, halten wir Sie auf dem Laufenden.

Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, wie Sie sich im Trauerfall verhalten sollen, rufen Sie uns bitte an. Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen gerne weiter.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Ihr Bestattungshaus Döhnert

Verfügungen und Vermächtnis

Sie können noch mehr für sich tun: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken um Ihre Zukunft, solange Sie gesund sind und dies noch können. Sonst entscheiden später andere für Sie.

Mit einer Patientenverfügung (PDF) sorgen Sie dafür, dass in einem schwerwiegenden Krankheitsfall Ihre Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung umgesetzt werden. Die Patientenverfügung tritt in Kraft, wenn Sie Ihre Wünsche nicht mehr persönlich äußern können.
Eine Vorsorgevollmacht (PDF) regelt die gesetzliche Vertretung in allen Belangen. Alle Rechtsgeschäfte können dann von einem Bevollmächtigten übernommen werden, wenn Sie nicht mehr handlungsfähig sind.

Mit der Betreuungsverfügung (PDF) benennen Sie eine Person, die gerichtlich als Betreuer eingesetzt wird, falls Sie selbst nicht mehr fähig sind, die Entscheidungen zu treffen. Der Bevollmächtigte darf allerdings erst dann handeln, wenn das Betreuungsgericht zustimmt.

Weitere hilfreiche und aktuelle Informationen finden Sie unter www.bmjv.de

Digitaler Nachlass

Gleiches gilt für Ihren digitalen Nachlass. Wir hinterlassen so viele Spuren im Netz, die aber nach dem Tod niemand ohne Zugangsdaten löschen kann. Daher ist es auch hier wichtig, Ihre Passwörter und Kennnamen Ihren Hinterbliebenen zugänglich zu machen.

Testament

Mit einem Testament legen Sie fest, wie Ihr Nachlass verteilt werden soll. Sie können das Testament handschriftlich verfassen. Wichtig sind Datum und Unterschrift. Hinterlassen Sie kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge (PDF). Informieren Sie Ihre Angehörigen, bei welcher Institution Sie Ihr Testament hinterlegt haben, oder benennen Sie den Ort in Ihrem Vorsorgevertrag.

Mehr Informationen finden Sie hier:  www.bmjv.de