Verfügungen und Vermächtnis
Sie können noch mehr für sich tun: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken um Ihre Zukunft, solange Sie gesund sind und dies noch können. Sonst entscheiden später andere für Sie.
Mit einer Patientenverfügung (PDF) sorgen Sie dafür, dass in einem schwerwiegenden Krankheitsfall Ihre Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung umgesetzt werden. Die Patientenverfügung tritt in Kraft, wenn Sie Ihre Wünsche nicht mehr persönlich äußern können.
Eine Vorsorgevollmacht (PDF) regelt die gesetzliche Vertretung in allen Belangen. Alle Rechtsgeschäfte können dann von einem Bevollmächtigten übernommen werden, wenn Sie nicht mehr handlungsfähig sind.
Mit der Betreuungsverfügung (PDF) benennen Sie eine Person, die gerichtlich als Betreuer eingesetzt wird, falls Sie selbst nicht mehr fähig sind, die Entscheidungen zu treffen. Der Bevollmächtigte darf allerdings erst dann handeln, wenn das Betreuungsgericht zustimmt.
Weitere hilfreiche und aktuelle Informationen finden Sie unter www.bmj.de
Digitaler Nachlass
Gleiches gilt für Ihren digitalen Nachlass. Wir hinterlassen so viele Spuren im Netz, die aber nach dem Tod niemand ohne Zugangsdaten löschen kann. Daher ist es auch hier wichtig, Ihre Passwörter und Kennnamen Ihren Hinterbliebenen zugänglich zu machen.
Testament
Mit einem Testament legen Sie fest, wie Ihr Nachlass verteilt werden soll. Sie können das Testament handschriftlich verfassen. Wichtig sind Datum und Unterschrift. Hinterlassen Sie kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge (PDF). Informieren Sie Ihre Angehörigen, bei welcher Institution Sie Ihr Testament hinterlegt haben, oder benennen Sie den Ort in Ihrem Vorsorgevertrag.
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